Wir erstellen Ihr Unfallgutachten nach einem Autounfall

Kfz-Schadengutachten

Als unabhängige Gutachter bewerten wir den entstandenen Schaden am Fahrzeug in vollem Umfang zweckmäßig und neutral. Der Unfallgegner ist verpflichtet den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn es nicht zum Schaden am Kfz gekommen wäre. Daher gibt Ihnen ein Schadengutachten die nötige Sicherheit im weiteren Verfahren vor Gericht. Mit diesem können Sie Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner bzw. dessen eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer nachweisen und durchsetzen. Nachstehende Kosten sind nach einem unverschuldeten Unfall erstattungsfähig:

  • Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadenfeststellung am Fahrzeug
  • Reparaturkosten mit eventuell anfallender Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • angefallene Abschleppkosten für das verunfallte Fahrzeug
  • Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur bzw. der Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges
  • Kosten für Inanspruchnahme juristischen Beistandes

Unsere Leistungen:

  • schriftliche Gutachten zu Unfallschäden an verunfallten Fahrzeugen
  • Wertgutachten
  • Reparaturkostenkalkulationen
  • Überprüfung von Werkstattleistungen und -rechnungen
Schaden aufnehmen