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Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt ?

KFZ-SCHADENSGUTACHTEN

Ob schuldig oder unschuldig. Eine neutrale Begutachtung und Analyse eines Schadens nach einem Verkehrsunfall ist für die Versicherung und Behörden ein entscheidendes Argument, wenn es um Kosten und die eigentliche Schuldfrage geht.

Wie viel ist Ihr Fahrzeug Wert?

wertgutachten

Wir erstellen Wertgutachten für alle Kraftfahrzeuge. Darin enthalten sind eine umfangreiche Fotodokumentation und eine marktgerechte Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes. Das Gleiche gilt natürlich auch für Oldtimer. Wir nehmen natürlich auch Bewertungen von Firmenfahrzeugen vor, z. B.

  • zur Vorlage beim Finanzamt
  • bei Erbschaftsangelegenheiten
  • zur Vorlage bei Gericht.

Lassen Sie ihr historisches Fahrueug von uns schätzen

oldtimerbewertung

Bei der Oldtimerbewertung soll zum Beispiel der Wert eines Fahrzeuges ermittelt werden, der dann als Grundlage für die Versicherungseinstufung des Wagens gilt. Auch für den Kauf und Verkauf des historischen Fahrzeuges bietet das Untersuchungsergebnis eine aussagekräftige Grundlage. Während bei einer “normalen” Gebrauchtwagenbewertung in erster Linie das Baujahr und die Kilometerlaufleistung von Bedeutung sind, ist bei Oldtimern das entscheidende Kriterium der Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs. Die Zustandsbewertung erfolgt in Form von Noten von 1 (makelloser Zustand ohne jeglichen Mangel) bis 5 (restaurierungsbedürftiger Zustand, nicht fahrbereit). Die Oldtimer Kriterien-Checkliste, anhand derer die Bewertung durchgeführt wird, umfasst die Fahrzeugkomponenten Unterboden, Motorenraum, Innenraum sowie Lackierung. Die in diesen Bereichen einzeln ermittelten Zustandsnoten ergeben die Gesamtzustandsnote auf deren Basis der Fahrzeugwert bestimmt wird. Zusätzlich werden Informationen, wie eventuelle Vorschäden, Vorbesitzer, Modellgeschichte und Restaurationsaufwand dokumentiert.
Der entsprechende Marktwert zur Zustandsnote wird dann ermittelt.

Sie wurden unverschuldet in einen Motorradunfall verwickelt? Wir helfen weiter.

Motorrad Schadgutachten

In diesem Fall ist der Unfallgegner verpflichtet den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz eingetretene Umstand nicht eingetreten wäre. Zum Nachweis des entstandenen Schadens in vollem Umfang ist ein Kfz‑Schadengutachten zweckmäßig. Mit diesem können Sie Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner bzw. dessen eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer nachweisen und durchsetzen. Nachstehende Kosten sind nach einem unverschuldeten Unfall erstattungsfähig:

  • Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadensfeststellung am Fahrzeug
  • Reparaturkosten mit eventuell anfallender Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • angefallene Abschleppkosten für das verunfallte Fahrzeug
  • Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur bzw. der Dauer der Wiederbeschaffung eines
  • Ersatzfahrzeuges
  • Kosten für Inanspruchnahme juristischen Beistandes

sowie weitere Kosten die im engen Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen.

Sie möchten Ihren Fuhrpark bewerten lassen?

Fuhrparkbewertung

Wir erstellen Wertgutachten für alle Kraftfahrzeuge. Darin enthalten sind eine umfangreiche Fotodokumentation und eine marktgerechte Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes. Das Gleiche gilt natürlich auch für Oldtimer. Wir nehmen natürlich auch Bewertungen von Firmenfahrzeugen vor, z. B.

  • zur Vorlage beim Finanzamt
  • bei Erbschaftsangelegenheiten
  • zur Vorlage bei Gericht.

Es gab einen Unfall beim Transport Ihrer Fracht? Wir helfen weiter.

Havariekommissar

Im gewerblichen Güterkraftverkehr kommen Transportunfälle, Transport- und Vermischungsschäden vor. Bei jedem Ladungsschadenfall ab voraussichtlicher Schadenhöhe von 500,- €, ist ein Havariekommissar einzuschalten. Der Havariekommissar als neutraler Gutachter für den Transportversicherer und den Versicherungsnehmer (Transportunternehmer), nimmt im Interesse aller Beteiligten die Schadenfeststellung nach Ursache und Umfang am Ladegut vor. Er nimmt jedoch keine Stellung zur Haftung.